FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Informationen zum BFSG

  • Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

    Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) umsetzt. Es zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

  • Wann tritt das BFSG in Kraft?

    Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen an die Barrierefreiheit umzusetzen.

  • Welche Ziele verfolgt das BFSG?

    Das BFSG soll europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit schaffen und somit die Inklusion fördern. Es basiert auf der europäischen Norm EN 301 549, die technische Kriterien für Barrierefreiheit definiert.

Betroffene Produkte und Dienstleistungen

  • Welche Produkte sind vom BFSG betroffen?

    Das Gesetz gilt unter anderem für Produkte wie Computer, Smartphones, Zahlungsterminals, Geldautomaten und E-Reader.

  • Welche Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet werden?

    Betroffen sind unter anderem Online-Banking, E-Commerce, elektronische Kommunikationsdienste und audiovisuelle Medien.

  • Gibt es Ausnahmen von der Barrierefreiheitspflicht?

    Ja, es gibt Ausnahmen, insbesondere für kleine Unternehmen. Als kleines Unternehmen gelten Unternehmen, die maximal 9 Mitarbeitende beschäftigen oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Weiterhin sind geschäftliche (B2B) Angebote ausgenommen.

Anforderungen und Standards

  • Welche Standards sind für die Umsetzung der Barrierefreiheit relevant?

    Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, sowie der WCAG 2.2

  • Welche Anforderungen gelten für digitale Produkte und Dienstleistungen?

    Digitale Angebote müssen beispielsweise über barrierefreie Benutzeroberflächen verfügen, die mit Screenreadern kompatibel sind, und alternative Eingabemethoden (bspw. komplette Bedienbarkeit mit der Tastatur) unterstützen.

  • Müssen auch analoge Dienstleistungen barrierefrei sein?

    Ja, auch analoge Dienstleistungen wie der Zugang zu Fahrkartenautomaten oder Bankfilialen sind betroffen, sofern sie öffentliche Funktionen erfüllen.

Pflichten für Unternehmen

  • Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

    Das Gesetz gilt für große Unternehmen und internationale Anbieter. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht ausgenommen sein.

  • Was passiert, wenn ein Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt?

    Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und rechtliche Konsequenzen. Zudem können nicht barrierefreie Produkte und Dienstleistungen vom Markt ausgeschlossen werden.

  • Wie können sich Unternehmen auf die Anforderungen vorbereiten?

    Unternehmen sollten frühzeitig ihre Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Es ist ratsam, sich an den geltenden Normen und Standards zu orientieren und gegebenenfalls externe Expertise hinzuzuziehen.

Kontrolle und Durchsetzung

  • Wer überwacht die Einhaltung des BFSG?

    Die Überwachung obliegt den zuständigen Landesbehörden. Zudem können Verbraucher- und Behindertenverbände Verstöße melden.

  • Gibt es Unterstützung oder Fördermittel für Unternehmen?

    Ja, es existieren staatliche Förderprogramme, die Unternehmen bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen unterstützen.

  • Können Verbraucher Verstöße melden?

    Ja, Verbraucher können Barrieren und Verstöße bei den zuständigen Behörden oder Verbänden melden, die dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.