Ziel und Zweck des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das BFSG zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen barrierefreier zu gestalten. Es soll Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zum wirtschaftlichen und sozialen Leben ermöglichen. Das Gesetz setzt EU-Richtlinien in deutsches Recht um und tritt ab 2025 in Kraft.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen. Dazu gehören Anbieter von digitalen Diensten, Hersteller von Hardware und Software, aber auch Anbieter von Finanz- und Verkehrsdienstleistungen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Branche und Unternehmensgröße.
Was sind die Konsequenzen?
Betroffene Unternehmen müssen ihre Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei gestalten. Dies kann Änderungen in der Produktentwicklung, im Kundenservice und in der Unternehmenskommunikation erfordern. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Gleichzeitig bietet das Gesetz Chancen, neue Kundengruppen zu erschließen und die eigene Marktposition zu stärken.